Forderungsprüfung
S.A.S. Safronov Allround Service UG
Bad Brückenau
Das Amtsgericht Schweinfurt hat zur S.A.S. Safronov Allround Service UG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.09.2026, Aktenzeichen IN 123/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Schweinfurt
- Aktenzeichen
- IN 123/24
- Registerbezug
- Schweinfurt, HRB 8983
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 10.09.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
IN 123/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
S.A.S. Safronov Allround Service UG, Am Hofgrund 17, 97769 Bad Brückenau, vertreten durch den Geschäftsführer Safronov Tim
Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Registergericht Register-Nr.: HRB 8983
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 06.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 10.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
S.A.S. Safronov Allround Service UG, Am Hofgrund 17, 97769 Bad Brückenau, vertreten durch den Geschäftsführer Safronov Tim
Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Registergericht Register-Nr.: HRB 8983
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 06.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 10.09.2026