Aufhebung des Verfahrens
RWK & Kuhlmann Küchen GmbH
Löhne
Das Amtsgericht Bielefeld hat zur RWK & Kuhlmann Küchen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.12.2025, Aktenzeichen 43 IN 131/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 131/25
- Registerbezug
- Bad Oeynhausen, HRB 14393
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 15.12.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Steffen Koch
- Im Handelsregister seit
- 2015
- Stammkapital
- 4.200.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Produktion und Handel mit Küchen, Küchenmöbeln und anderen Holzmöbeln, insbesondere der Marke "Kuhlmann" sowie Dienstleistungen in diesem Zusammenhang. Ferner Forschung und Entwicklung im Bereich von Küchengeräten, Küchenausstattungen und Küchenmöbeln sowie deren Design.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 131/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 14393 eingetragenen RWK & Kuhlmann Küchen GmbH, Unterer Hellweg 2-4, 32584 Löhne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Steffen Liebich, Goethestraße 38, 14163 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ludwig Wöhren Schewtschenko Rechtsanwälte Partnerschaft MBB, Neuer Wall 43, 20354 Hamburg
wird die Anordnung der Eigenverwaltung auf Antrag der Schuldnerin aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 3 InsO.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Steffen Koch, Am Bach 18, 33602 Bielefeld.
Forderungen sind ab sofort bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.
Ausstehende Mitteilungen über Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin haben ab sofort gegenüber dem Insolvenzverwalter zu erfolgen.
Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu bezeichnen.
Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt:
UniCredit Bank AG, IBAN DE97200300000040254443, BIC HYVEDEMM300.
43 IN 131/25
Amtsgericht Bielefeld, 12.12.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 14393 eingetragenen RWK & Kuhlmann Küchen GmbH, Unterer Hellweg 2-4, 32584 Löhne, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Steffen Liebich, Goethestraße 38, 14163 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ludwig Wöhren Schewtschenko Rechtsanwälte Partnerschaft MBB, Neuer Wall 43, 20354 Hamburg
wird die Anordnung der Eigenverwaltung auf Antrag der Schuldnerin aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 3 InsO.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Steffen Koch, Am Bach 18, 33602 Bielefeld.
Forderungen sind ab sofort bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.
Ausstehende Mitteilungen über Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin haben ab sofort gegenüber dem Insolvenzverwalter zu erfolgen.
Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu bezeichnen.
Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt:
UniCredit Bank AG, IBAN DE97200300000040254443, BIC HYVEDEMM300.
43 IN 131/25
Amtsgericht Bielefeld, 12.12.2025