Forderungsprüfung

Rutz Elektro GmbH

Winnenden

Das Amtsgericht Stuttgart hat zur Rutz Elektro GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.10.2026, Aktenzeichen 5 IN 328/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Stuttgart
Aktenzeichen
5 IN 328/26
Registerbezug
Stuttgart, HRB 750858
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
09.10.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2014
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Kauf und Verkauf von Solaranlagen aller Art und weiterer Systeme mit regenerativem Energieeinsatz, einschließlich Beratung, Planung, Installation und Servicedienstleistungen; die Durchführung von Elektroinstallationen jeglicher Art, einschließlich des Handels mit Elektrozubehör

Veröffentlichungstext

5 IN 328/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Rutz Elektro GmbH, Otto-Hahn-Str. 3, 71364 Winnenden, vertreten durch den Geschäftsführer Sergej Rutz
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 750858
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Bograkos Rechtsanwälte, Am Borsigturm 17, 13507 Berlin, Gz.: 26/00048 CB/SA/LH

1. Die Prüfung der bis 08.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 28-31 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 08.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Vergütungsfestsetzung
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