Aufhebung des Verfahrens

Rusche Verwaltungs GmbH

Oberhausen

Das Amtsgericht Duisburg hat zur Rusche Verwaltungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.05.2026, Aktenzeichen 620 IN 760/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
620 IN 760/25
Registerbezug
Duisburg, HRB 32292
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
15.05.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Axel Schwentker
Im Handelsregister seit
2019
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Übernahme von Komplementärstellung in anderen Kommanditgesellschaften sowie deren Geschäftsführung und Vertretung.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 760/25

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 32292 eingetragenen Rusche Verwaltungs GmbH, Hubertusstraße 2, 46145 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Monika Rusche, Küppers Hof 16, 46117 Oberhausen

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Susanne Haferkamp, Richard-Löchel-Str. 7, 47441 Moers

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Axel Schwentker, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen

wird heute, am 13.05.2026, um 7:13 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
620 IN 760/25
Amtsgericht Duisburg, 13.05.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Eröffnung des Verfahrens
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