Forderungsprüfung

RuS Vermietungs GmbH

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur RuS Vermietungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.08.2021, Aktenzeichen 67g IN 92/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 92/20
Registerbezug
Hamburg, HRB 119588
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
05.08.2021
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 92/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 119588 eingetragenen RuS Vermietungs GmbH, König-Heinrich-Weg 164, 22455 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Puteick

sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 15.09.2021. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 13.08.2021 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 404 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

67g IN 92/20
Amtsgericht Hamburg, 04.08.2021

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Schlusstermin
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Forderungsprüfung
  6. Masseunzulänglichkeit
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme