Forderungsprüfung
Rupp, Thomas
Lauenau
Das Amtsgericht Bückeburg hat zur Rupp, Thomas eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.10.2026, Aktenzeichen 47 IN 43/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bückeburg
- Aktenzeichen
- 47 IN 43/26
- Registerbezug
- Stadthagen, HRA 1443
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 13.10.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
47 IN 43/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Thomas Rupp, Dipl. Braumeister, geb. am 04.02.1969, Feggendorfer Straße 10, 31867 Lauenau, Brauerei-Gaststätte "Felsenkeller" e.K. Inhaber: Thomas Rupp (AG Stadthagen, HRA 1443), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 25.11.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bückeburg, 12.10.2026
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 25.11.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bückeburg, 12.10.2026