Forderungsprüfung
Rundum Gut-Bedacht UG (haftungsbeschränkt)
Langenhagen
Das Amtsgericht Hannover hat zur Rundum Gut-Bedacht UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.03.2025, Aktenzeichen 907 IN 97/23 - 9 -.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hannover
- Aktenzeichen
- 907 IN 97/23 - 9 -
- Registerbezug
- Hannover, HRB 223844
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 04.03.2025
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
907 IN 97/23 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rundum Gut-Bedacht UG (haftungsbeschränkt), In den Kolkwiesen 50, 30851 Langenhagen (AG Hannover, HRB 223844), vertr. d.: Katy Güsmer, Dorfstraße 2b, 30827 Garbsen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 29.04.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 03.03.2025
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 29.04.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 03.03.2025