Abweisung mangels Masse

Ruhrort Waterfront GmbH & Co. KG

Duisburg

Das Amtsgericht Duisburg hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der Ruhrort Waterfront GmbH & Co. KG mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 18.03.2026, Aktenzeichen 605 IN 51/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
605 IN 51/24
Registerbezug
Duisburg, HRA 11742
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
18.03.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG

Was die Abweisung mangels Masse bedeutet

Kein Verfahren
Der Eröffnungsantrag wurde abgewiesen, weil das Vermögen voraussichtlich die Verfahrenskosten nicht deckt (§ 26 InsO). Aufgrund dieser Entscheidung findet keine Forderungsanmeldung in einem eröffneten Insolvenzverfahren statt. Maßgeblich bleiben der Beschluss und ein möglicher späterer Verfahrensverlauf.
Für Gläubiger
Die Abweisung bedeutet nicht, dass offene Ansprüche automatisch entfallen. Ob und wie sie noch durchgesetzt werden können, hängt vom Einzelfall ab. Gesellschaftsrechtliche Folgen und die Rechtskraft des Beschlusses sind gesondert zu prüfen.
Für Beschäftigte
Eine Abweisung mangels Masse ist ein mögliches Insolvenzereignis für Insolvenzgeld. Ein Anspruch besteht nur bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 165 SGB III. Die Antragsfrist beträgt grundsätzlich zwei Monate nach dem Insolvenzereignis (§ 324 Abs. 3 SGB III).

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 605 IN 51/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRA 11742 eingetragenen Ruhrort Waterfront GmbH & Co. KG, Fabrikstraße 23a, 47119 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 27163 eingetragene Ruhrort Waterfront Verwaltungs GmbH, Fabrikstr. 23 a, 47119 Duisburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Konrad Jocks, Abteiplatz 22, 47475 Kamp-Lintfort,

ist der am 06.10.2024 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 30.09.2024 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 17.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden.

Amtsgericht Duisburg, 17.03.2026

Verfahrensverlauf

  1. Sicherungsmaßnahme
  2. Abweisung mangels Masse
  3. Sicherungsmaßnahme
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