Aufhebung des Verfahrens

Ruhrmedia Verwaltungsgesellschaft mbH

Herne

Das Amtsgericht Bochum hat zur Ruhrmedia Verwaltungsgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.08.2026, Aktenzeichen 80 IN 663/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 663/21
Registerbezug
Bochum, HRB 13262
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
20.08.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Insolvenzverwalter
Thorsten Klepper

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 663/21

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 13262 eingetragenen Ruhrmedia Verwaltungsgesellschaft mbH, Friedrich der Große 70, 44628 Herne, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Bastian Feisel , Im Kämpchen 15, 58849 Herscheid und Herrn Andreas Konopka , Fährstr. 18, 46282 Dorsten

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Derra, Meyer & Partner Rechtsanwälte PartGmbB, Immermannstr. 15, 40210 Düsseldorf

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Thorsten Klepper, Bochumer Str. 21, 44623 Herne

wird heute, am 19.08.2026, um 12:57 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

80 IN 663/21
Amtsgericht Bochum, 19.08.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Forderungsprüfung
  4. Eröffnung des Verfahrens