Forderungsprüfung
RUEVERTE GmbH
Sölden
Das Amtsgericht Freiburg im Breisgau hat zur RUEVERTE GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.03.2026, Aktenzeichen 58 IN 644/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Freiburg im Breisgau
- Aktenzeichen
- 58 IN 644/21
- Registerbezug
- Freiburg im Breisgau, HRB 709306
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 16.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
58 IN 644/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RUEVERTE GmbH, Herrgasse 3, 79294 Sölden, vertreten durch den Geschäftsführer Alfred Rabold
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 709306
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 24.03.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 33-38 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 13.03.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RUEVERTE GmbH, Herrgasse 3, 79294 Sölden, vertreten durch den Geschäftsführer Alfred Rabold
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 709306
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 24.03.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 33-38 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 13.03.2026