Sicherungsmaßnahme

rückenwind e.V.

Bielefeld

Das Amtsgericht Bielefeld hat zur rückenwind e.V. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.02.2023, Aktenzeichen 43 IN 108/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 108/23
Registerbezug
Bielefeld, VR 4022
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
21.02.2023
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Insolvenzverwalter
Dr. Yorck Tilman Streitbörger

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 108/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

des im Vereinsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter VR 4022 eingetragenen Verein rückenwind e.V., Walter-Rathenau-Straße 32, 33602 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Tobias Balke

ist am 21.02.2023, um 16:10 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Yorck Tilman Streitbörger, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

43 IN 108/23
Amtsgericht Bielefeld, 21.02.2023

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
  3. Forderungsprüfung
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme