Sicherungsmaßnahme
Rudolf Richter, Zeitungs- und Zeitschriften-Großvertrieb, Buchhandlung GmbH & Co. KG
Essen
Das Amtsgericht Essen hat zur Rudolf Richter, Zeitungs- und Zeitschriften-Großvertrieb, Buchhandlung GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.05.2023, Aktenzeichen 166 IN 41/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 166 IN 41/23
- Registerbezug
- Essen, HRA 2535
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 08.05.2023
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Insolvenzverwalter
- Frauke Heier
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 166 IN 41/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRA 2535 eingetragenen Rudolf Richter, Zeitungs- und Zeitschriften-Großvertrieb, Buchhandlung GmbH & Co. KG, Am Fernmeldeamt 15, 45145 Essen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragene Electronic Computer Center Datenverarbeitungsgesellschaft mbH, Am Fernmeldeamt 15, 45145 Essen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis Richter, Rüttelskamp 17, 45133 Essen,
ist am 08.05.2023, um 09:19 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Frauke Heier, Haumannplatz 4, 45130 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
166 IN 41/23
Amtsgericht Essen, 08.05.2023
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRA 2535 eingetragenen Rudolf Richter, Zeitungs- und Zeitschriften-Großvertrieb, Buchhandlung GmbH & Co. KG, Am Fernmeldeamt 15, 45145 Essen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragene Electronic Computer Center Datenverarbeitungsgesellschaft mbH, Am Fernmeldeamt 15, 45145 Essen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis Richter, Rüttelskamp 17, 45133 Essen,
ist am 08.05.2023, um 09:19 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Frauke Heier, Haumannplatz 4, 45130 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
166 IN 41/23
Amtsgericht Essen, 08.05.2023