Sicherungsmaßnahme
Rudolf Froese GmbH Blechbearbeitung
Herscheid
Das Amtsgericht Hagen hat zur Rudolf Froese GmbH Blechbearbeitung eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.03.2026, Aktenzeichen 103 IN 42/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hagen
- Aktenzeichen
- 103 IN 42/26
- Registerbezug
- Iserlohn, HRB 3108
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 05.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 42/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 3108 eingetragenen Rudolf Froese GmbH Blechbearbeitung, Am Mühlengraben 10, 58849 Herscheid, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Silvana Froese, Am Mühlengraben 10, 58849 Herscheid und Herrn Gabriel Rincic, Am Mühlengraben 10, 58849 Herscheid
ist am 05.03.2026, um 13:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Andreas Grund, Grabenstraße 28, 58095 Hagen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
103 IN 42/26
Amtsgericht Hagen, 05.03.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 3108 eingetragenen Rudolf Froese GmbH Blechbearbeitung, Am Mühlengraben 10, 58849 Herscheid, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Silvana Froese, Am Mühlengraben 10, 58849 Herscheid und Herrn Gabriel Rincic, Am Mühlengraben 10, 58849 Herscheid
ist am 05.03.2026, um 13:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Andreas Grund, Grabenstraße 28, 58095 Hagen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
103 IN 42/26
Amtsgericht Hagen, 05.03.2026