Sicherungsmaßnahme

RT-Lasertechnik GmbH

Rheda-Wiedenbrück

Das Amtsgericht Bielefeld hat zur RT-Lasertechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.01.2026, Aktenzeichen 43 IN 40/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 40/26
Registerbezug
Gütersloh, HRB 4468
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
16.01.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Mike Westkamp
Im Handelsregister seit
2003
Stammkapital
25.002 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Herstellung und der Handel von Laserteilen und Stahlfertigprodukten sowie Industriedienstleistungen.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 40/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 4468 eingetragenen RT-Lasertechnik GmbH, Ferdinand-Braun-Str. 2, 33378 Rheda-Wiedenbrück, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Roland Streubel, Ferdinand-Braun-Str. 2, 33378 Rheda-Wiedenbrück

Geschäftszweig: Die Herstellung und der Handel von Laserteilen und Stahlfertigprdukten sowie Industriedienstleistungen

ist am 16.01.2026, um 13:20 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp, Otto-Brenner-Straße 186, 33604 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

43 IN 40/26
Amtsgericht Bielefeld, 16.01.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Masseunzulänglichkeit
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
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