Insolvenzplan
RSM GmbH & Co.Kommanditgesellschaft
Münster
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur RSM GmbH & Co.Kommanditgesellschaft eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.08.2026, Aktenzeichen 84 IN 47/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 84 IN 47/25
- Registerbezug
- Münster (Westfalen), HRA 8669
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 27.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 47/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 8669 eingetragenen RSM GmbH & Co.Kommanditgesellschaft, Münsterstraße 111, 48155 Münster, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 12161 eingetragene RSM Verwaltungs GmbH, Münsterstraße 111, 48155 Münster, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Philipp Schröder,
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Simon Slobbe, Wittbräucker Str. 401, 44267 Dortmund
Sachwalter: Rechtsanwalt Sebastian Nolte, Servatiiplatz 3, 48143 Münster
wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 27.07.2026 sowie zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan und ggf. zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans bestimmt auf
Dienstag, 22.09.2026, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Erdgeschoss, Sitzungssaal 4 B.
Der Insolvenzplan incl. der bei Gericht eingegangenen Stellungnahmen zum Insolvenzplan liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 213 B aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.
84 IN 47/25
Amtsgericht Münster, 27.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 8669 eingetragenen RSM GmbH & Co.Kommanditgesellschaft, Münsterstraße 111, 48155 Münster, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 12161 eingetragene RSM Verwaltungs GmbH, Münsterstraße 111, 48155 Münster, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Philipp Schröder,
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Simon Slobbe, Wittbräucker Str. 401, 44267 Dortmund
Sachwalter: Rechtsanwalt Sebastian Nolte, Servatiiplatz 3, 48143 Münster
wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 27.07.2026 sowie zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan und ggf. zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans bestimmt auf
Dienstag, 22.09.2026, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Erdgeschoss, Sitzungssaal 4 B.
Der Insolvenzplan incl. der bei Gericht eingegangenen Stellungnahmen zum Insolvenzplan liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 213 B aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.
84 IN 47/25
Amtsgericht Münster, 27.08.2026