Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
RS-Hiflex Hamburg GmbH
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur RS-Hiflex Hamburg GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.04.2026, Aktenzeichen 67g IN 39/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67g IN 39/26
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 188939
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 29.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2024
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Konfektionierung, Handel und Montage von Hydraulikschläuchen, Ausführung von Service-Arbeiten, Handel mit Hydraulik-Komponenten und Fluidtechnik.
Veröffentlichungstext
67g IN 39/26 :
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RS-Hiflex Hamburg GmbH, Konfektionierung, Handel und Montage von Hydraulikschläuchen, Ausführung von Service-Arbeiten etc., Kurt-Oldenburg-Straße 20 b, 22045 Hamburg (AG Hamburg, HRB 188939), vertr. d.: Riad Sejdiu, (Geschäftsführer),
wird der Antragstellerin vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über
den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur
schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen
ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO)
gegeben.
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat beantragt, die Vergütung und Auslagen
des vorläufigen Insolvenzverwalters festzusetzen.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hamburg, 01.04.2026
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RS-Hiflex Hamburg GmbH, Konfektionierung, Handel und Montage von Hydraulikschläuchen, Ausführung von Service-Arbeiten etc., Kurt-Oldenburg-Straße 20 b, 22045 Hamburg (AG Hamburg, HRB 188939), vertr. d.: Riad Sejdiu, (Geschäftsführer),
wird der Antragstellerin vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über
den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur
schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen
ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO)
gegeben.
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat beantragt, die Vergütung und Auslagen
des vorläufigen Insolvenzverwalters festzusetzen.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hamburg, 01.04.2026