Sicherungsmaßnahme

Royal Play MK 3 GmbH

Sottrum

Das Amtsgericht Walsrode hat zur Royal Play MK 3 GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.02.2025, Aktenzeichen 11 IN 1/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 1/25
Registerbezug
Walsrode, HRB 208820
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
13.02.2025
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. jur. Stefanie Zulauf

Veröffentlichungstext

11 IN 1/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Royal Play MK 3 GmbH, Alte Dorfstraße 89, 27367 Sottrum (AG Walsrode, HRB 208820), vertr. d.: Sabine Boje, Westerholzer Dorfstraße 68, 27383 Scheeßel, (Geschäftsführerin), ist am 13.02.2025 um 11:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. jur. Stefanie Zulauf, c/o Eckert Insolvenzrecht GbR, Robert-Enke-Str. 1, 30169 Hannover, Tel.: 0511 6262870, Fax: 0511 62628710, E-Mail: info@eckert.law, Internet: www.eckert-law.eu bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Walsrode, 13.02.2025

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Sicherungsmaßnahme