Sicherungsmaßnahme

Royal Exclusive Service GmbH

Roncallistraße 45, 53123 Bonn

Das Amtsgericht Bonn hat zur Royal Exclusive Service GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.07.2026, Aktenzeichen 97 IN 15/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
97 IN 15/26
Registerbezug
Bonn, HRB 24853
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
21.07.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Markus Ritterrath
Im Handelsregister seit
2019
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Vermittlung von Autovermietungen und Immobilien, die Betreuung und Unterstützung von internationalen Patienten und deren Begleitpersonen sowie Touristen, insbesondere bei der Unterbringung und der Reiseorganisation, der Im- und Export von Autos sowie Ersatzteilen und Zubehör. Ausgenommen sind Geschäfte, die einer besonderen Genehmigung bedürfen.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 15/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 24853 eingetragenen Royal Exclusive Service GmbH, Maarweg 253, 50825 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Maurice Keldenich, Wupperstraße 21, 51371 Leverkusen

Geschäftszweig: Vermittlung von Autovermietungen und Immobilien

ist am 21.07.2026, um 13:16 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Markus Ritterrath, In der Sürst 3, 53111 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

97 IN 15/26
Amtsgericht Bonn, 21.07.2026
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