Forderungsprüfung
ROY BARRIQUE UG (haftungsbeschränkt)
Leipzig
Das Amtsgericht Leipzig hat zur ROY BARRIQUE UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.10.2026, Aktenzeichen 403 IN 243/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Leipzig
- Aktenzeichen
- 403 IN 243/20
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 31734
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 26.10.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 243/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROY BARRIQUE UG (haftungsbeschränkt), Karl-Tauchnitz-Straße 31, 04107 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 31734
vertreten durch die Geschäftsführerin Oxana Roy
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 19.11.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Aktenzeichen: 403 IN 243/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROY BARRIQUE UG (haftungsbeschränkt), Karl-Tauchnitz-Straße 31, 04107 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 31734
vertreten durch die Geschäftsführerin Oxana Roy
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 19.11.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.