Sicherungsmaßnahme

Rottmann TankstellenAutohofVerwaltungs GmbH

Minden

Das Amtsgericht Bielefeld hat zur Rottmann TankstellenAutohofVerwaltungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.03.2023, Aktenzeichen 43 IN 202/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 202/23
Registerbezug
Bad Oeynhausen, HRB 17844
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
29.03.2023
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Marcel Streeck

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 202/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 17844 eingetragenen Rottmann TankstellenAutohofVerwaltungs GmbH, Kuhlenstraße 3a, 32427 Minden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jan Rottmann,

Geschäftszweig: Die Verwaltung von Tankstellen, Autohöfen und Raststätten.

ist am 28.03.2023, um 10:44 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Marcel Streeck, Marienstr. 52, 32427 Minden bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

43 IN 202/23
Amtsgericht Bielefeld, 28.03.2023

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Schlusstermin
  4. Forderungsprüfung
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme