Insolvenzbekanntmachung
Rosantec GmbH
Kritzmow
Das Amtsgericht Rostock hat zur Rosantec GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.03.2021, Aktenzeichen 60 IN 744/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Rostock
- Aktenzeichen
- 60 IN 744/19
- Registerbezug
- Rostock, HRB 14562
- Bundesland
- Mecklenburg-Vorpommern
- Veröffentlichung
- 18.03.2021
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2019
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Reinigung und Sanierung von Wasser- und Brandschäden.
Veröffentlichungstext
61a IN 744/19
In dem Insolvenzverfahren d.
Rosantec GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Matthias Stichling, Zanderweg
2, 18198 Kritzmow
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 14562
- Schuldnerin -
Beschluss:
Zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
den Abschluss eines Vergleichs zwischen der Insolvenzverwalterin und dem
Geschäftsführer der Insolvenzschuldnerin, Herrn Matthias Stichling, über die
Zahlung eines Betrages in Höhe von 500,00 € zur Abgeltung der gegen den
Geschäftsführer bestehenden Forderungen
wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Insolvenzordnung). Der
Vergleichsentwurf liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle
aus.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 28.04.2021 bei dem
Amtsgericht Rostock, Zochstraße 13, 18057 Rostock Zustimmungen und Einwendungen
geltend zu machen.
Sollte keinerlei Stimmabgabe erfolgen, gilt die Zustimmung nach § 160 Abs.1
InsO als erteilt.
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 17.03.2021
In dem Insolvenzverfahren d.
Rosantec GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Matthias Stichling, Zanderweg
2, 18198 Kritzmow
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 14562
- Schuldnerin -
Beschluss:
Zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
den Abschluss eines Vergleichs zwischen der Insolvenzverwalterin und dem
Geschäftsführer der Insolvenzschuldnerin, Herrn Matthias Stichling, über die
Zahlung eines Betrages in Höhe von 500,00 € zur Abgeltung der gegen den
Geschäftsführer bestehenden Forderungen
wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Insolvenzordnung). Der
Vergleichsentwurf liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle
aus.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 28.04.2021 bei dem
Amtsgericht Rostock, Zochstraße 13, 18057 Rostock Zustimmungen und Einwendungen
geltend zu machen.
Sollte keinerlei Stimmabgabe erfolgen, gilt die Zustimmung nach § 160 Abs.1
InsO als erteilt.
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 17.03.2021