Insolvenzbekanntmachung
ROPA Generalbau GmbH
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur ROPA Generalbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.08.2026, Aktenzeichen 67c IN 469/14.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67c IN 469/14
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 11229
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 18.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 469/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 11229 eingetragenen ROPA Generalbau GmbH, Wilhelm-Stein-Weg 14, 22339 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl. Ing. Bernd-Joachim Paul,
wird hinsichtlich der Quote der Schuldnerin im Insolvenzverfahren der KinderLeben - Tages-Kinderhospiz Hamburg e.V. (AG Hamburg, Az. 67c IN 60/13 die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 211 Abs. 3, § 203 Abs. 1 InsO).
Zum Nachtragsverwalter wird Rechtsanwalt Tjark Thies, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg ernannt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67c IN 469/14
Amtsgericht Hamburg, 07.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 11229 eingetragenen ROPA Generalbau GmbH, Wilhelm-Stein-Weg 14, 22339 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl. Ing. Bernd-Joachim Paul,
wird hinsichtlich der Quote der Schuldnerin im Insolvenzverfahren der KinderLeben - Tages-Kinderhospiz Hamburg e.V. (AG Hamburg, Az. 67c IN 60/13 die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 211 Abs. 3, § 203 Abs. 1 InsO).
Zum Nachtragsverwalter wird Rechtsanwalt Tjark Thies, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg ernannt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67c IN 469/14
Amtsgericht Hamburg, 07.08.2026