Forderungsprüfung
Romberg, Agnieszka
Gehrden
Das Amtsgericht Hameln hat zur Romberg, Agnieszka eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.03.2026, Aktenzeichen 36 IN 41/23 -4.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hameln
- Aktenzeichen
- 36 IN 41/23 -4
- Registerbezug
- Hannover, HRA 100778
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 25.03.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
36 IN 41/23 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Agnieszka Romberg geb. Bil, geb. am 13.08.1981, Im Bruchfeld 34, 30989 Gehrden, handelnd unter R & R Transporte Egon Romberg e. K (AG Hannover, HRA 100778), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 04.05.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 24.03.2026
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 04.05.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 24.03.2026