Forderungsprüfung

Rolf Kuczka, beschränkt auf das ihm angewachsene Vermögen der liquidationslos vollbeendeten Planen-Eggert-Hitzacker KG

Hitzacker (Elbe)

Das Amtsgericht Uelzen hat zur Rolf Kuczka, beschränkt auf das ihm angewachsene Vermögen der liquidationslos vollbeendeten Planen-Eggert-Hitzacker KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.10.2026, Aktenzeichen 7 IN 67/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Uelzen
Aktenzeichen
7 IN 67/22
Registerbezug
Lüneburg, HRA 120016
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
02.10.2026
Rechtsform
KG

Veröffentlichungstext

7 IN 67/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Rolf Kuczka, beschränkt auf das ihm angewachsene Vermögen der liquidationslos vollbeendeten Planen-Eggert-Hitzacker KG, Lüneburger Landstraße 2, 29456 Hitzacker (Elbe) (AG Lüneburg, HRA 120016), vertr. d.: Rolf Dieter Kuczka, Penkefitz 154, 29451 Dannenberg (Elbe), (Gesellschafter), wurde beschlossen:

Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.

Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 06.01.2027 bei dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Boris Freiherr v.d. Bussche, Lange Straße 25, 29451 Dannenberg (Elbe), Tel.: 05861/985560, Fax: 05861/9855621 schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.

Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 20.01.2027 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen Forderungen und die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Uelzen, 01.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Forderungsprüfung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Sicherungsmaßnahme