Insolvenzbekanntmachung
RohrUniversum GmbH
Gießen
Das Amtsgericht Gießen hat zur RohrUniversum GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.07.2026, Aktenzeichen 6 IN 63/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Gießen
- Aktenzeichen
- 6 IN 63/26
- Registerbezug
- Gießen, HRB 11261
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 08.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
6 IN 63/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RohrUniversum GmbH, Möserstraße 46, 35396 Gießen (AG Gießen , HRB 11261), vertr. d.: 1. Behnam Fathi Pour, (Geschäftsführer), 2. Zymer Januzaj, Möserstraße 46, 35396 Gießen, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 03.07.2026 berichtigt worden.
Statt Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: , muss es richtig heißen: Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 16.09.2026.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Amtsgericht Gießen, 07.07.2026
Statt Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: , muss es richtig heißen: Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 16.09.2026.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Amtsgericht Gießen, 07.07.2026