Forderungsprüfung
Röter GmbH
Mannheim
Das Amtsgericht Mannheim hat zur Röter GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.10.2025, Aktenzeichen 4 IN 1391/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mannheim
- Aktenzeichen
- 4 IN 1391/22
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 735266
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 21.10.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
4 IN 1391/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Röter GmbH, Weinheimer Str. 62-64, 68309 Mannheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Mahmut Goel
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 735266
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 18.08.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 11-21 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.11.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 21.10.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Röter GmbH, Weinheimer Str. 62-64, 68309 Mannheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Mahmut Goel
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 735266
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 18.08.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 11-21 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.11.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 21.10.2025