Forderungsprüfung
Rökendt, Andrea
Stahnsdorf
Das Amtsgericht Potsdam hat zur Rökendt, Andrea eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.09.2026, Aktenzeichen 6.50 IN 101/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Potsdam
- Aktenzeichen
- 6.50 IN 101/25
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 40661 P
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 29.09.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Andrea Rökendt, geb. am 27.11.1974, Wilhelm-Külz-Straße 2, 14532 Stahnsdorf wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 09.11.2026 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 25. September 2026, 6.50 IN 101/25
der Andrea Rökendt, geb. am 27.11.1974, Wilhelm-Külz-Straße 2, 14532 Stahnsdorf wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 09.11.2026 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 25. September 2026, 6.50 IN 101/25