Forderungsprüfung

RoadJet GmbH

Remseck

Das Amtsgericht Ludwigsburg hat zur RoadJet GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.10.2026, Aktenzeichen 2 IN 120/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Ludwigsburg
Aktenzeichen
2 IN 120/23
Registerbezug
Stuttgart, HRB 770541
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
14.10.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2018
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Planung, Konzessionsbeantragung, Vermarktung, Vermittlung, Vertrieb und der Betrieb bzw. die Organisation des Betriebs von Fernverkehren im nationalen und internationalen Personenverkehr mit Omnibussen, die Frachtfüihrung sowie die Durchführung von Transporten in nationalen und internationalen Frachtverkehr mit Omnibussen, sowie der Einkauf, Vermarktung und Vertrieb von damit direkt und indire …

Veröffentlichungstext

2 IN 120/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

RoadJet GmbH, Rainwiesen 15, 71686 Remseck, vertreten durch den Geschäftsführer Muhammed Simsek
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 770541
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 30.11.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 13.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme
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