Forderungsprüfung

RNA Rhein-Neckar Air GmbH

Mannheim

Das Amtsgericht Mannheim hat zur RNA Rhein-Neckar Air GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.03.2026, Aktenzeichen 4 IN 2334/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Mannheim
Aktenzeichen
4 IN 2334/24
Registerbezug
Mannheim, HRB 718640
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
23.03.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

4 IN 2334/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

RNA Rhein-Neckar Air GmbH, Seckenheimer Landstr. 172, 68163 Mannheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Axel Reißmann
Register-Nr.: HRB 718640
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte bjw, Am Ullrichsberg 26, 68309 Mannheim, Gz.: 164/15WI01 - WI/Wi

1. Die Prüfung der bis 19.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 53-58 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 19.03.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme