Eröffnung des Verfahrens
RMM Rhein-Main Monteure GmbH
Langen (Hessen)
Das Amtsgericht Offenbach am Main hat über das Vermögen der RMM Rhein-Main Monteure GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 06.08.2026, Aktenzeichen 8 IN 445/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 445/26
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 54549
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 06.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Geschäftsnummer: 8 IN 445/26. Am 01.08.2026 um 10:00 Uhr ist über das Vermögen der RMM Rhein-Main Monteure GmbH, Bahnstraße 26, 63225 Langen (Hessen) (AG Offenbach am Main, HRB 54549), vertr. d.: Maximilian Lukas Zinn, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Sachwalter ist: Rechtsanwalt Thomas Rittmeister, -Reimer Rechtsanwälte-, Bockenheimer Landstraße 94-96, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/203476-0, Fax: 069/203476-99, E-Mail: t.rittmeister@reimer-rae.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 18.09.2026,
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des/der Schuldner/in in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten:
Am Freitag, 23.10.2026, 10:00 Uhr, 16-103 (Altbau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K16), 63065 Offenbach am Main, eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme dazu durch den Sachwalter (Berichtstermin)
abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über:
- die Person des Sachwalters (§ 57);
- Zwischenrechnungslegungen der Schuldnerin gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO);
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO);
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Hinterlegung und Anlage von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
- zur Stillegung oder (vorläufigen) Fortführung des schuldnerischen Unternehmens (§ 157 InsO);
- die Erteilung eines Auftrags zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans durch den Sachwalter oder die Schuldnerin (§ 284 InsO).
Die Gläubigerversammlung kann den Sachwalter oder die Schuldnerin beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen ändern (§§ 284, 157 InsO);
- die Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO);
- die Beantragung der Anordnung dahingehend, daß bestimmte Rechtsgeschäfte der Schuldnerin nur wirksam sind, wenn der Sachwalter ihnen zustimmt (§ 277 InsO);
- zur Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin (§§ 276 Abs. 2, 160 InsO), insbesondere:
o wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll,
o wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
o wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll;
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder zur Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO).
Hinsichtlich der Prüfung der angemeldeten Forderungen wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, Widersprüche gegen angemeldete Forderungen bis zum 09.10.2026 (Stichtag, der dem Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren entspricht) schriftlich bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main einzulegen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Prüfungsergebnisse in der Insolvenztabelle vermerkt. Im Widerspruch ist jeweils anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der oben genannten Anmeldefrist und dem danach genannten Stichtag liegt, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Gemäß §§ 160 Abs. 1, 276 S. 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt.
WICHTIG:
Gläubiger oder Bevollmächtigte von Gläubigern, die beabsichtigen, zum Termin am Freitag, 23.10.2026, 10:00 Uhr, 16-103 (Altbau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K16), 63065 Offenbach am Main zu erscheinen, werden aus rein organisatorischen Gründen dringend gebeten, Ihre Absicht (im Falle der Bevollmächtigten bitte unter Nennung der vertretenden Personen) spätestens bis zum 02.10.2026 schriftlich bei dem Sachwalter anzuzeigen!
Teilnehmende Gläubiger oder Bevollmächtigte von Gläubigern werden dringend aufgefordert,
a) einen gültigen Bundespersonalausweis oder einen gültigen Reisepass
b) Im Falle des Erscheinens als Bevollmächtigter eines Gläubigers eine ausreichende Vollmacht/ ausreichende Vollmachten im Original für die Akten
c) für den Fall, daß Sie eine juristische Person vertreten, die im Handelsregister eingetragen ist, einen aktuellen Handelsregisterauszug
zum Termin vorzulegen!
Auf § 4 InsO i.V.m. §§ 79 ff. ZPO wird im Übrigen rein vorsorglich hingewiesen.
Offenbach am Main, 06.08.2026
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 18.09.2026,
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des/der Schuldner/in in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten:
Am Freitag, 23.10.2026, 10:00 Uhr, 16-103 (Altbau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K16), 63065 Offenbach am Main, eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme dazu durch den Sachwalter (Berichtstermin)
abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über:
- die Person des Sachwalters (§ 57);
- Zwischenrechnungslegungen der Schuldnerin gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO);
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO);
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Hinterlegung und Anlage von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
- zur Stillegung oder (vorläufigen) Fortführung des schuldnerischen Unternehmens (§ 157 InsO);
- die Erteilung eines Auftrags zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans durch den Sachwalter oder die Schuldnerin (§ 284 InsO).
Die Gläubigerversammlung kann den Sachwalter oder die Schuldnerin beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen ändern (§§ 284, 157 InsO);
- die Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO);
- die Beantragung der Anordnung dahingehend, daß bestimmte Rechtsgeschäfte der Schuldnerin nur wirksam sind, wenn der Sachwalter ihnen zustimmt (§ 277 InsO);
- zur Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin (§§ 276 Abs. 2, 160 InsO), insbesondere:
o wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll,
o wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
o wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll;
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder zur Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO).
Hinsichtlich der Prüfung der angemeldeten Forderungen wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, Widersprüche gegen angemeldete Forderungen bis zum 09.10.2026 (Stichtag, der dem Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren entspricht) schriftlich bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main einzulegen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Prüfungsergebnisse in der Insolvenztabelle vermerkt. Im Widerspruch ist jeweils anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der oben genannten Anmeldefrist und dem danach genannten Stichtag liegt, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Gemäß §§ 160 Abs. 1, 276 S. 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt.
WICHTIG:
Gläubiger oder Bevollmächtigte von Gläubigern, die beabsichtigen, zum Termin am Freitag, 23.10.2026, 10:00 Uhr, 16-103 (Altbau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K16), 63065 Offenbach am Main zu erscheinen, werden aus rein organisatorischen Gründen dringend gebeten, Ihre Absicht (im Falle der Bevollmächtigten bitte unter Nennung der vertretenden Personen) spätestens bis zum 02.10.2026 schriftlich bei dem Sachwalter anzuzeigen!
Teilnehmende Gläubiger oder Bevollmächtigte von Gläubigern werden dringend aufgefordert,
a) einen gültigen Bundespersonalausweis oder einen gültigen Reisepass
b) Im Falle des Erscheinens als Bevollmächtigter eines Gläubigers eine ausreichende Vollmacht/ ausreichende Vollmachten im Original für die Akten
c) für den Fall, daß Sie eine juristische Person vertreten, die im Handelsregister eingetragen ist, einen aktuellen Handelsregisterauszug
zum Termin vorzulegen!
Auf § 4 InsO i.V.m. §§ 79 ff. ZPO wird im Übrigen rein vorsorglich hingewiesen.
Offenbach am Main, 06.08.2026