Forderungsprüfung
RM Bauservice UG (haftungsbeschränkt)
Freiberg
Das Amtsgericht Chemnitz hat zur RM Bauservice UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.09.2026, Aktenzeichen 220 IN 2082/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Chemnitz
- Aktenzeichen
- 220 IN 2082/24
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 35157
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 10.09.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 220 IN 2082/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RM Bauservice UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. d. GF Bergstiftsgasse 32, 09599 Freiberg, Amtsgericht Chemnitz , HRB 35157
vertreten durch den Geschäftsführer René Müller
ergeht am 01.09.2026 nachfolgende Entscheidung:
Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 07.10.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Aktenzeichen: 220 IN 2082/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RM Bauservice UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. d. GF Bergstiftsgasse 32, 09599 Freiberg, Amtsgericht Chemnitz , HRB 35157
vertreten durch den Geschäftsführer René Müller
ergeht am 01.09.2026 nachfolgende Entscheidung:
Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 07.10.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.