Forderungsprüfung

RKS Holding GmbH

Schwäbisch Hall

Das Amtsgericht Heilbronn hat zur RKS Holding GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.10.2026, Aktenzeichen 4 IN 1047/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Heilbronn
Aktenzeichen
4 IN 1047/25
Registerbezug
Stuttgart, HRB 739651
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
13.10.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2011
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Das mittelbare und unmittelbare Halten und Verwalten von Tochter- und Beteiligungsgesellschaften sowie die Erbringung von Dienstleistungen und Finanzierungen an diese sowie die Erbringung von betriebswirtschaftlichen Dienstleistungen.

Veröffentlichungstext

4 IN 1047/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

RKS Holding GmbH, Blätteräcker 6, 74523 Schwäbisch Hall, vertreten durch die Geschäftsführer Klaus-Dieter Ritter und Ronny Kevin Schüler
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 739651
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dietz, Tonhäuser & Partner, Moltkestraße 40, 74072 Heilbronn, Gz.: 25/001195-925 hc

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 09.10.2026
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