Sicherungsmaßnahme
RKF Recycelte Kunststoffe & Fasern KG
Nettetal
Das Amtsgericht Krefeld hat zur RKF Recycelte Kunststoffe & Fasern KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.01.2025, Aktenzeichen 500 IN 160/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Krefeld
- Aktenzeichen
- 500 IN 160/24
- Registerbezug
- Krefeld, HRA 6785
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 03.01.2025
- Rechtsform
- KG
- Insolvenzverwalter
- Simon F. Beckschäfer
- Branchenindikator
- Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 160/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 6785 eingetragenen RKF Recycelte Kunststoffe & Fasern KG, Lötscher Weg 50, 41334 Nettetal, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Herrn Sven Marco Cames, Josefsring 4, 41747 Viersen
ist am 03.01.2025, um 12:34 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Simon F. Beckschäfer, Kurze Straße 1, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
500 IN 160/24
Amtsgericht Krefeld, 03.01.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 6785 eingetragenen RKF Recycelte Kunststoffe & Fasern KG, Lötscher Weg 50, 41334 Nettetal, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Herrn Sven Marco Cames, Josefsring 4, 41747 Viersen
ist am 03.01.2025, um 12:34 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Simon F. Beckschäfer, Kurze Straße 1, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
500 IN 160/24
Amtsgericht Krefeld, 03.01.2025