Sicherungsmaßnahme

RIV GmbH

Bornheim

Das Amtsgericht Bonn hat zur RIV GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.10.2024, Aktenzeichen 97 IN 128/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
97 IN 128/24
Registerbezug
Bonn, HRB 4882
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
08.10.2024
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 128/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 4882 eingetragenen RIV GmbH, Ohrbachstraße 14, 53332 Bornheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Siegfried Ritter, Ohrbachstraße 14, 53332 Bornheim

Geschäftszweig: Vermietung und Verpachtung von Immobilien sowie die Verwaltung, Verwertung und Mehrung des eigenen Vermögens

ist am 02.10.2024, um 08:06 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Sebastian Kindel, Pohlhausenstaße 18-20, 53332 Bornheim bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

97 IN 128/24
Amtsgericht Bonn, 02.10.2024

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme