Sicherungsmaßnahme
RIV GmbH
Bornheim
Das Amtsgericht Bonn hat zur RIV GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.10.2024, Aktenzeichen 97 IN 128/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 97 IN 128/24
- Registerbezug
- Bonn, HRB 4882
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 08.10.2024
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 128/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 4882 eingetragenen RIV GmbH, Ohrbachstraße 14, 53332 Bornheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Siegfried Ritter, Ohrbachstraße 14, 53332 Bornheim
Geschäftszweig: Vermietung und Verpachtung von Immobilien sowie die Verwaltung, Verwertung und Mehrung des eigenen Vermögens
ist am 02.10.2024, um 08:06 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Sebastian Kindel, Pohlhausenstaße 18-20, 53332 Bornheim bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
97 IN 128/24
Amtsgericht Bonn, 02.10.2024
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 4882 eingetragenen RIV GmbH, Ohrbachstraße 14, 53332 Bornheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Siegfried Ritter, Ohrbachstraße 14, 53332 Bornheim
Geschäftszweig: Vermietung und Verpachtung von Immobilien sowie die Verwaltung, Verwertung und Mehrung des eigenen Vermögens
ist am 02.10.2024, um 08:06 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Sebastian Kindel, Pohlhausenstaße 18-20, 53332 Bornheim bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
97 IN 128/24
Amtsgericht Bonn, 02.10.2024