Sicherungsmaßnahme
Ritas Getränkemarkt GmbH
Krefeld
Das Amtsgericht Krefeld hat zur Ritas Getränkemarkt GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.03.2025, Aktenzeichen 500 IN 67/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Krefeld
- Aktenzeichen
- 500 IN 67/25
- Registerbezug
- Krefeld, HRB 12661
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 07.03.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Christoph Niering
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 67/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 12661 eingetragenen Ritas Getränkemarkt GmbH, Willicher Straße 7, 47807 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Rita Mittas, Ripphahn 7 , 41065 Mönchengladbach
Geschäftszweig: Betrieb eines Getränkemarktes und der Verkauf aller damit verbundenen Waren soweit der Verkauf nicht genehmigungspflichtig ist, sowie das Erbringen von damit in Verbindung stehenden Dienstleistungen.
ist am 07.03.2025, um 14:06 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Wilhelmshofallee 75, 47800 Krefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
500 IN 67/25
Amtsgericht Krefeld, 07.03.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 12661 eingetragenen Ritas Getränkemarkt GmbH, Willicher Straße 7, 47807 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Rita Mittas, Ripphahn 7 , 41065 Mönchengladbach
Geschäftszweig: Betrieb eines Getränkemarktes und der Verkauf aller damit verbundenen Waren soweit der Verkauf nicht genehmigungspflichtig ist, sowie das Erbringen von damit in Verbindung stehenden Dienstleistungen.
ist am 07.03.2025, um 14:06 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Wilhelmshofallee 75, 47800 Krefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
500 IN 67/25
Amtsgericht Krefeld, 07.03.2025