Schlusstermin
Risus GmbH
Limburg a.d. Lahn
Das Amtsgericht Limburg a.d. Lahn hat zur Risus GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.11.2026, Aktenzeichen 9 IN 91/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Limburg a.d. Lahn
- Aktenzeichen
- 9 IN 91/18
- Registerbezug
- Limburg a.d. Lahn, HRB 4571
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 03.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Stichtag anstelle des Schlusstermins (schriftliches Verfahren)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
9 IN 91/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Risus GmbH, In den Klostergärten 4, 65549 Limburg a.d. Lahn (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 4571), vertr. d.: 1. Volker Brödenfeldt, Heilmeyersteige 156/1, 89075 Ulm, (Geschäftsführer), 2. Carsten Reitz (verst.), In den Klostergärten 4, 65549 Limburg a.d. Lahn, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Das schriftliche Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 03.12.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Limburg, 25.09.2026
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Das schriftliche Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 03.12.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Limburg, 25.09.2026