Vergütungsfestsetzung
RiMaRo GmbH
Paderborn
Das Amtsgericht Paderborn hat zur RiMaRo GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.12.2025, Aktenzeichen 2 IN 357/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Paderborn
- Aktenzeichen
- 2 IN 357/19
- Registerbezug
- Paderborn, HRB 12929
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 08.12.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2017
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Import-, Export-, Einzel-, Groß- und Online-Handel mit E-Zigaretten, Liquids und Zubehör; Handel mit Waren aller Art außer Lebensmitteln.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 357/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 12929 eingetragenen RiMaRo GmbH, Am Rippinger Weg 22, 33098 Paderborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ricardo Bruno Ferreira Pereira, Am Rippinger Weg 22, 33098 Paderborn
wurde die Schlussrechnung eingereicht, so dass mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung stattfindet. Es steht laut Schlussrechnung ein Bestand in Höhe von € 30.526,15 zur Verfügung. Dieser Bestand vermindert sich noch um die festzusetzende Verwaltervergütung nebst Auslagen sowie restierende Gerichtskosten. Auf die angemeldeten und anerkannten Forderungen der Gläubiger gemäß § 38 InsO in Höhe von € 60.732,00 wird keine Quote gezahlt werden. Auf die Altmasseverbindlichkeiten in Höhe von € 5.632,28 wird eine Quote in Höhe von ca. 90 % gezahlt. Das Verteilungsverzeichnis gemäß § 188 InsO liegt zur Einsicht der Beteiligten beim Amtsgericht Paderborn, Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes, aus.
Bisher unbekannte Massegläubiger werden aufgefordert, sich binnen der Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Veröffentlichung bei dem Insolvenzverwalter zu melden. Gläubiger, deren Forderungen bestritten sind, werden auf die Ausschlussfristen gem. §§ 189, 194 InsO verwiesen, für Sonderrechtsgläubiger gilt der Hinweis auf §§ 190,191 InsO.
2 IN 357/19
Amtsgericht Paderborn, 08.12.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 12929 eingetragenen RiMaRo GmbH, Am Rippinger Weg 22, 33098 Paderborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ricardo Bruno Ferreira Pereira, Am Rippinger Weg 22, 33098 Paderborn
wurde die Schlussrechnung eingereicht, so dass mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung stattfindet. Es steht laut Schlussrechnung ein Bestand in Höhe von € 30.526,15 zur Verfügung. Dieser Bestand vermindert sich noch um die festzusetzende Verwaltervergütung nebst Auslagen sowie restierende Gerichtskosten. Auf die angemeldeten und anerkannten Forderungen der Gläubiger gemäß § 38 InsO in Höhe von € 60.732,00 wird keine Quote gezahlt werden. Auf die Altmasseverbindlichkeiten in Höhe von € 5.632,28 wird eine Quote in Höhe von ca. 90 % gezahlt. Das Verteilungsverzeichnis gemäß § 188 InsO liegt zur Einsicht der Beteiligten beim Amtsgericht Paderborn, Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes, aus.
Bisher unbekannte Massegläubiger werden aufgefordert, sich binnen der Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Veröffentlichung bei dem Insolvenzverwalter zu melden. Gläubiger, deren Forderungen bestritten sind, werden auf die Ausschlussfristen gem. §§ 189, 194 InsO verwiesen, für Sonderrechtsgläubiger gilt der Hinweis auf §§ 190,191 InsO.
2 IN 357/19
Amtsgericht Paderborn, 08.12.2025