Insolvenzbekanntmachung
Rickmers Holding AG
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur Rickmers Holding AG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.08.2026, Aktenzeichen 67g IN 173/17.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67g IN 173/17
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 136889
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 27.08.2026
- Rechtsform
- AG
- Im Handelsregister seit
- 2015
- Grundkapital
- 10.000.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gegenstand der Gesellschaft ist das Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, insbesondere Gesellschaften im Schifffahrtsbereich, sowie der Erwerb und Betrieb von Seeschiffen, wie auch das Management bei Seeschiffen einschließlich des Seefrachtgeschäfts und damit verbundener Dienstleistungen, sowie die Erbringung von Managementleistungen und damit verbundener Dienstleistungen.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 173/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 136889 eingetragenen Rickmers Holding AG, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg, vormals: Neumühlen 19, 22763 Hamburg
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Erörterung des Gutachtens des Sonderinsolvenzverwalters, Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, vom 6. März und seines Ergänzungsgutachtens vom 11. Juli 2026 und gegebenenfalls zur Beschlussfassung über eine Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters wegen etwaiger Ansprüche gegen ihn durch den Sonderinsolvenzverwalter
bestimmt auf
Mittwoch, 11.11.2026, 12:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Die Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67g IN 173/17
Amtsgericht Hamburg, 26.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 136889 eingetragenen Rickmers Holding AG, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg, vormals: Neumühlen 19, 22763 Hamburg
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Erörterung des Gutachtens des Sonderinsolvenzverwalters, Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, vom 6. März und seines Ergänzungsgutachtens vom 11. Juli 2026 und gegebenenfalls zur Beschlussfassung über eine Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters wegen etwaiger Ansprüche gegen ihn durch den Sonderinsolvenzverwalter
bestimmt auf
Mittwoch, 11.11.2026, 12:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Die Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67g IN 173/17
Amtsgericht Hamburg, 26.08.2026