Insolvenzbekanntmachung

Rhön-Residenz Cartering GmbH

Niederlauer

Das Amtsgericht Schweinfurt hat zur Rhön-Residenz Cartering GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.10.2026, Aktenzeichen IN 83/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Schweinfurt
Aktenzeichen
IN 83/26
Registerbezug
Schweinfurt, HRB 3667
Bundesland
Bayern
Veröffentlichung
02.10.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

IN 83/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Rhön-Residenz Catering GmbH, Mühlstraße 3, 97618 Niederlauer, vertreten durch die Geschäftsführerin Fielenbach Regina
Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Registergericht Register-Nr.: HRB 3667
- Schuldnerin -

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zum Unternehmenskaufvertrag vom 29.09.2026 - mit wirtschaftlicher und rechtlicher Wirkung zum 01.10.2026 - an die ARAS-Care Wohnen und Pflege Holding, GmbH, Langenort 10-11, 18147, vertreten durch Roman Cop, zu einem Kaufpreis von 14.000,00 €

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 26.10.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Schweinfurt, Rüfferstr. 1, 97421 Schweinfurt erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 02.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme