Sicherungsmaßnahme
RheinKollektiv GmbH
Düsseldorf
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur RheinKollektiv GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.12.2023, Aktenzeichen 504 IN 208/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 504 IN 208/23
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 88027
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 07.12.2023
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Paul Fink
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 208/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 88027 eingetragenen RheinKollektiv GmbH, Fichtenstraße 72, 40233 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Marcel Wohlwender,
ist am 07.12.2023, um 14:55 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Paul Fink, Königsallee 33, 40212 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
504 IN 208/23
Amtsgericht Düsseldorf, 07.12.2023
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 88027 eingetragenen RheinKollektiv GmbH, Fichtenstraße 72, 40233 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Marcel Wohlwender,
ist am 07.12.2023, um 14:55 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Paul Fink, Königsallee 33, 40212 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
504 IN 208/23
Amtsgericht Düsseldorf, 07.12.2023