Sicherungsmaßnahme

Rhein Audio Festival GmbH

Köln

Das Amtsgericht Köln hat zur Rhein Audio Festival GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.09.2026, Aktenzeichen 70h IN 128/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70h IN 128/26
Registerbezug
Köln, HRB 114418
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
02.09.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Alexander Jüchser

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70h IN 128/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 114418 eingetragenen Rhein Audio Festival GmbH, Widdersdorfer Str 244 a, 50825 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Sebastian Mrozek, Widdersdorfer Straße 244 a, 50825 Köln

Geschäftszweig: die Durchführung und Planung von Livemusik und Events.

ist am 02.09.2026, um 15:16 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser, Zollstockgürtel 65, 50969 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

70h IN 128/26
Amtsgericht Köln, 02.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme