Insolvenzbekanntmachung

RGBDE GmbH

Hahnenklee-Bockswiese

Das Amtsgericht Goslar hat zur RGBDE GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.09.2026, Aktenzeichen 33 IN 2/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Goslar
Aktenzeichen
33 IN 2/24
Registerbezug
Braunschweig, HRB 208477
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
22.09.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

33 IN 2/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RGBDE GmbH, Parkstraße 14-16, 38644 Goslar (AG Braunschweig, HRB 208477), vertr. d.: Robert Gerrit Bonhof, Kleiburg 12-B, 1104 EA Amsterdam, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer), ist das Verfahren am gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Goslar, 21.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Verteilungsverzeichnis
  7. Forderungsprüfung
  8. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  9. Insolvenzbekanntmachung
  10. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  11. Eröffnung des Verfahrens
  12. Sicherungsmaßnahme