Schlusstermin

REWA Projektmanagement GmbH & Co. Schlüsselfertigbau KG i.L.

Wesel

Das Amtsgericht Duisburg hat zur REWA Projektmanagement GmbH & Co. Schlüsselfertigbau KG i.L. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.09.2026, Aktenzeichen 60 IN 70/16.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
60 IN 70/16
Registerbezug
Duisburg, HRA 7450
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
09.09.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 60 IN 70/16

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRA 7450 eingetragenen REWA Projektmanagement GmbH & Co. Schlüsselfertigbau KG i.L., Freybergweg 4a, 46483 Wesel, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragene REWA Projektmanagement Verwaltungsgesellschaft mbH, Freybergweg 4a, 46483 Wesel, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sabine Ewald, Butenfeld 21, 46499 Hamminkeln,

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte HTM Meyer, Venn & Partner, Brüner Straße 4-6, 46499 Hamminkeln

wird der Schlussverteilung zugestimmt.

Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
06.11.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C214 aus.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

60 IN 70/16
Amtsgericht Duisburg, 08.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Verteilungsverzeichnis
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Schlusstermin