Sicherungsmaßnahme
Revoltab International GmbH
Köln
Das Amtsgericht Köln hat zur Revoltab International GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.06.2026, Aktenzeichen 70h IN 55/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70h IN 55/26
- Registerbezug
- Köln, HRB 112429
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 16.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Felix Höpker
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70h IN 55/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 112429 eingetragenen Revoltab International GmbH, Dieselstrasse 6, 50859 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Livio Fazio, Dieselstr. 6, 50859 Köln
Geschäftszweig: der Handel mit Elektronikartikeln, Aroma- und Duftprodukten sowie das Betreiben eines Webshops insbesondere mit vorgenannten Produkten.
ist am 16.06.2026, um 13:12 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Felix Höpker, Aachener Str. 1011, 50858 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70h IN 55/26
Amtsgericht Köln, 16.06.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 112429 eingetragenen Revoltab International GmbH, Dieselstrasse 6, 50859 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Livio Fazio, Dieselstr. 6, 50859 Köln
Geschäftszweig: der Handel mit Elektronikartikeln, Aroma- und Duftprodukten sowie das Betreiben eines Webshops insbesondere mit vorgenannten Produkten.
ist am 16.06.2026, um 13:12 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Felix Höpker, Aachener Str. 1011, 50858 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70h IN 55/26
Amtsgericht Köln, 16.06.2026