Eröffnung des Verfahrens

Retur Deutschland Tourismus und Reisen GmbH i.L.

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat über das Vermögen der Retur Deutschland Tourismus und Reisen GmbH i.L. das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 14.01.2026, Aktenzeichen 810 IN 1203/25 R-6-1.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1203/25 R-6-1
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 33856
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
14.01.2026
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Tourismus & Freizeit (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

810 IN 1203/25 R-6-1 Am 06.01.2026 um 13:50 Uhr ist das Insolvenzverfahren Retur Deutschland Tourismus und Reisen GmbH i.L., Raimundstraße 58c, 60431 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 33856),
vertreten durch:
Elena Serkina, Raimundstraße 58c, 60431 Frankfurt am Main, (Liquidatorin), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Katja Dönges, Kaiserstraße 11, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 21 93 15 0, Fax: 069/ 21 93 15 99, E-Mail: frankfurt@schiebe.de, Internet: www.schiebe.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 30.03.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 13.04.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 12.01.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Eröffnung des Verfahrens