Forderungsprüfung
Retigo Service Center GmbH
Ruhpolding
Das Amtsgericht Traunstein hat zur Retigo Service Center GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.04.2026, Aktenzeichen 4 IN 153/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Traunstein
- Aktenzeichen
- 4 IN 153/18
- Registerbezug
- Traunstein, HRB 21606
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 28.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
4 IN 153/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Retigo Service Center GmbH, St. Valentin 1d, 83324 Ruhpolding, vertreten durch die Geschäftsführer Gstatter Elfriede und Gstatter Thorsten
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 4,5 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Traunstein - Insolvenzgericht - 27.04.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Retigo Service Center GmbH, St. Valentin 1d, 83324 Ruhpolding, vertreten durch die Geschäftsführer Gstatter Elfriede und Gstatter Thorsten
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 4,5 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Traunstein - Insolvenzgericht - 27.04.2026