Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
Rethink Robotics GmbH
Bochum
Das Amtsgericht Bochum hat zur Rethink Robotics GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.09.2026, Aktenzeichen 80 IN 176/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bochum
- Aktenzeichen
- 80 IN 176/25
- Registerbezug
- Bochum, HRB 18700
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 21.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 176/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 18700 eingetragenen Rethink Robotics GmbH, Wittener Str. 45, 44789 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Kutschinski, Beverfördering 43, 59071 Hamm
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Maximilian Hacker, Kasernenstr. 43 - 45, 40213 Düsseldorf
wird ein schriftlicher Termin für eine Gläubigerversammlung zur Erörterung der Schlussrechnungslegung des vorläufigen Verwalters,
zur Anhörung der Gläubigerversammlung über die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
bestimmt auf den
22.10.2026
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme. Eine eventuelle Stellungnahme muss bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingegangen sein.
Die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie der Vergütungsantrag und die Belege liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bochum, Zimmer Nr. D.1.27 aus.
80 IN 176/25
Amtsgericht Bochum, 17.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 18700 eingetragenen Rethink Robotics GmbH, Wittener Str. 45, 44789 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Kutschinski, Beverfördering 43, 59071 Hamm
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Maximilian Hacker, Kasernenstr. 43 - 45, 40213 Düsseldorf
wird ein schriftlicher Termin für eine Gläubigerversammlung zur Erörterung der Schlussrechnungslegung des vorläufigen Verwalters,
zur Anhörung der Gläubigerversammlung über die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
bestimmt auf den
22.10.2026
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme. Eine eventuelle Stellungnahme muss bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingegangen sein.
Die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie der Vergütungsantrag und die Belege liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bochum, Zimmer Nr. D.1.27 aus.
80 IN 176/25
Amtsgericht Bochum, 17.09.2026