Sicherungsmaßnahme
Restlos - Die Lebensmittelretter UG (haftungsbeschränkt)
Bielefeld
Das Amtsgericht Bielefeld hat zur Restlos - Die Lebensmittelretter UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.01.2026, Aktenzeichen 43 IN 70/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 70/26
- Registerbezug
- Bielefeld, HRB 44163
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 29.01.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- Andreas Pantlen
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 70/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 44163 eingetragenen Restlos - Die Lebensmittelretter UG (haftungsbeschränkt), Schongauer Straße 32, 33615 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mustafa Budumlu,
Geschäftszweig: Vertrieb von Lebensmitteln
ist am 28.01.2026, um 11:44 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Pantlen, Niederwall 51, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
43 IN 70/26
Amtsgericht Bielefeld, 28.01.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 44163 eingetragenen Restlos - Die Lebensmittelretter UG (haftungsbeschränkt), Schongauer Straße 32, 33615 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mustafa Budumlu,
Geschäftszweig: Vertrieb von Lebensmitteln
ist am 28.01.2026, um 11:44 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Pantlen, Niederwall 51, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
43 IN 70/26
Amtsgericht Bielefeld, 28.01.2026