Forderungsprüfung
RESTAURANT KROATIEN Kroatische und Internationale Spezialitäten GmbH
Dessau-Roßlau
Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hat zur RESTAURANT KROATIEN Kroatische und Internationale Spezialitäten GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.08.2025, Aktenzeichen 2 IN 129/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dessau-Roßlau
- Aktenzeichen
- 2 IN 129/19
- Registerbezug
- Stendal, HRB 17382
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Veröffentlichung
- 01.08.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
2 IN 129/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RESTAURANT KROATIEN Kroatische und Internationale Spezialitäten GmbH, Heidestraße 29, 06842 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 17382), vertr. d.: Luka Jerković, Alte Leipziger Straße 68, 06849 Dessau-Roßlau, (Liquidator), wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 29.08.2025 den zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen. Eventuell eingehende Widersprüche können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts des Amtsgerichts Dessau-Roßlau eingesehen werden. Die Anmeldeunterlagen liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in den Büroräumen des Insolvenzverwalters zur Einsicht aus. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 31.07.2025
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 29.08.2025 den zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen. Eventuell eingehende Widersprüche können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts des Amtsgerichts Dessau-Roßlau eingesehen werden. Die Anmeldeunterlagen liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in den Büroräumen des Insolvenzverwalters zur Einsicht aus. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 31.07.2025