Sicherungsmaßnahme
Restaurant Habanna Club GmbH
Essen
Das Amtsgericht Essen hat zur Restaurant Habanna Club GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.03.2026, Aktenzeichen 161 IN 41/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 161 IN 41/26
- Registerbezug
- Essen, HRB 25372
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 30.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Markus van Marwyk
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 41/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 25372 eingetragenen Restaurant Habanna Club GmbH, Zweigertstr. 55, 45130 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Medya Haj Sulayman, Zweigertstr. 55, 45130 Essen und Herrn Fernec Balogh, Zweigertstr. 55, 45130 Essen
Geschäftszweig: Betrieb von Gastsätten sowie der Im- und Export von Lebensmitteln für den Groß- und Einzelhandel
ist am 30.03.2026, um 13:50 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus van Marwyk, Alfredstr. 45, 45130 Essen bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
161 IN 41/26
Amtsgericht Essen, 30.03.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 25372 eingetragenen Restaurant Habanna Club GmbH, Zweigertstr. 55, 45130 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Medya Haj Sulayman, Zweigertstr. 55, 45130 Essen und Herrn Fernec Balogh, Zweigertstr. 55, 45130 Essen
Geschäftszweig: Betrieb von Gastsätten sowie der Im- und Export von Lebensmitteln für den Groß- und Einzelhandel
ist am 30.03.2026, um 13:50 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus van Marwyk, Alfredstr. 45, 45130 Essen bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
161 IN 41/26
Amtsgericht Essen, 30.03.2026